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§1 Allgemeines, Anmeldung, Bezahlunga) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Angeboten und Vereinbarungen sowie den darauf beruhenden Leistungen zum Kursprogramm, den Workshops und VAB/Dance Intensive zugrunde. b) Die Teilnahme am Unterrichtsprogramm der Tanzfabrik Berlin erfordern eine vorherige Anmeldung und Vorkasse. c) Es gelten die von uns ausgewiesenen Preise. Die für das Kursprogramm gültigen Ermäßigungen können nur in Verbindung mit einer Kurskarte in Anspruch genommen werden. Für Live-Percussion wird keine Ermäßigung gewährt. Für das Workshopprogramm gelten die in den Programmen angegebenen Ermäßigungstermine und -modalitäten.§2 Teilnahmemöglichkeiten und Bezahlunga) Einzelstunden im KursprogrammEinzelstunden berechtigen zur Teilnahme nur an der gekauften Einzelstunde und sind vor vorab zu bezahlen. Bis zu zwei aufeinander folgende Einzelstunden können beim Kauf einer Kurskarte angerechnet werden. Eine Ermäßigung wird beim Kauf von Einzelstunden nicht gewährt. Einzelstunden können nicht zu Wochenkarten aufgestockt werden. b) 10er-Karten Diese sind zwei Monate gültig und müssen beim ersten Teilnahmetermin voll bezahlt werden. Dabei ist die Wahl der Kurse frei. Eine Mischung aus verschieden langen Kursen (z.B. 2 x 90 Min. + 3 x 20 Min Klassen) ist möglich. Eine Ermäßigung wird beim Kauf von 10er-Karten nicht gewährt. c) Kurskarten Durch den Erwerb einer Kurskarte wird ein Kurs (oder mehrere) ab Kaufdatum verbindlich bis zum Trimesterende gebucht, d. h. man verpflichtet sich zur Zahlung des Kurses bis Trimesterende. Der Betrag für die Kurskarte kann auch in zwei Raten bezahlt werden. Dabei muss die erste Rate zu Beginn des Trimesters, die zweite Rate vor Beginn der zweiten Hälfte (siehe Vermerk auf der Kurskarte) beglichen werden. Wenn ein Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen seitens der Tanzfabrik Berlin e. V. für das restliche Trimester abgesagt werden muss, erlischt die Zahlungspflicht. Die stattgefundenen Termine werden anteilig abgerechnet. Zuviel bezahlte Beträge werden als Gutschrift für das folgende Trimester oder in bar zurückerstattet. Beim Einstieg in den letzten fünf Wochen des Trimesters kann nur noch per Einzelstunde oder 10er-Karte getanzt bzw. bezahlt werden. d) Workshops Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen und verpflichtet zur Zahlung der Workshopgebühr. Ermäßigungen können bis zu einer bestimmten Frist gewährt werden (siehe aktuelles Workshopprogramm). Bei Überweisungen gilt das Datum des tatsächlichen Eingangs auf dem Konto der Tanzfabrik Berlin e. V. Bei einer Überschreitung der Teilnehmerzahl oder bei Ausfall des Workshops wird der gesamte Betrag zurückerstattet. e) Kindertanz Die Anmeldung und die Abklärung aller Modalitäten erfolgt direkt bei der Lehrerin. Während der Berliner Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. e) VorAusbildung / Dance Intensive Die schriftliche Anmeldung kann nur nach Teilnahme an einem Aufnahmetermin und nach Absprache mit der Leitung der VorAusbildung erfolgen. Wenn ein Kurs im Kursprogramm voll belegt ist, haben die Schüler/innen von Dance Intensive Vortritt, wenn sie pünktlich erscheinen bzw. ihr Teilnahme bereits angekündigt haben. Die Schüler/innen von Dance Intensive bekommen für alle Workshops, die während und gleich anschließend an den Fortbildungszeitraum stattfinden 20 % Ermäßigung. Das gleiche gilt für eine Kurskarte im direkt auf die Fortbildung stattfindenden Trimester. § 3 Reservierung, Nachtanzen und Übertragbarkeita) Durch die Vorauszahlung einer Einzelstunde, 10er-Karte oder einer Kurskarte kann ein Platz in einem Kurs reserviert werden. Wir der reservierte Termin nicht wahrgenommen, verfällt der Termin bei Einzelstunden ersatzlos. Der Anspruch auf eine Reservierung verfällt auch bei 10er-Karten und Kurskarten am jeweiligen Tag, wenn der Teilnehmer sich um mehr als zehn Minuten verspätet.b)Wenn das Büro der Tanzfabrik Berlin e. V. von persönlichen Fehlzeiten vor den stattfindenden Klassen benachrichtigt wird, können bei Kurskarten drei der versäumten Termine innerhalb der Gütigkeitsdauer der Kurse nachgeholt werden. Ebenso können versäumte Termine bei 10er-Karten innerhalb der Gültigkeitsdauer nachgeholt werden. Beides geht immer nur nach Absprache mit dem Schulbüro. c) Kurskarten und 10er-Karten sind nicht übertragbar. d) Ein Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung ist nicht möglich, es sei denn, wenn eine Ersatzperson den reservierten Platz übernimmt. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,-€ erhoben. § 4 Urlaubs- und KrankheitsfälleIm Krankheitsfall oder bei sonstiger Verhinderung können versäumte Termine innerhalb des Kursprogramms durch den Besuch anderer Kurse nachgeholt werden. Dies geht nur innerhalb des laufenden Trimesters bzw. der Gültigkeitsdauer von 10er-Karten und nach Absprache mit dem Schulbüro. Bei längerer Krankheit (3 Wochen und mehr) kann der Teilnehmer für die Dauer der Krankheit und bei Vorlage eines ärztlichen Attests eine Gutschrift für das nächste Trimester erhalten. In diesen Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,-€ erhoben. Rückerstattungen sind nicht möglich.§ 5 Haftung, Garderobea) Jeder Teilnehmer muss selbst einschätzen, welchen Schwierigkeitsgrad und welche Übungen er sich körperlich zumuten kann. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tanzfabrik Berlin e. V. übernimmt keine Haftungb) Bargeld oder Wertsachen sollten nicht in der Garderobe gelassen werden, sondern mit ins Tanzstudio genommen werden. Die Tanzfabrik Berlin e. V. übernimmt für abhanden gekommene Sachen keine Haftung. § 6 Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren Zweck dem der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg.Berlin, den 1.7.2008 Vorstand der Tanzfabrik Berlin e. V. – L. Orlok, G. Müller, C. Flaig |
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