Tanzfabrik
Berlin
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzfabrik Kreuzberg gUG (haftungsbeschränkt) für Unterrichtsangebote
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Angeboten und Vereinbarungen sowie den darauf beruhenden Leistungen zum gesamten Unterrichtsangebot der Tanzfabrik Kreuzberg gUG zugrunde.

§ 1 Allgemeines: Anmeldung und Preise
a) Die Teilnahme an den Unterrichtsangeboten der Tanzfabrik Kreuzberg gUG erfordert eine vorherige Anmeldung  und Zahlung via fitogram.
b) Es gelten die von uns ausgewiesenen Preise und Konditionen.
c) Ein Einlass für zu spät kommende Kursteilnehmer*innen ist nicht garantiert.

§ 2 Teilnahmemöglichkeiten und Bezahlung
a) Zahlungsmodalitäten
Die Anmeldung für alle Tanzklassen ist derzeit nur online über das Buchungstool Fitogram oder über die Urban Sports Club-Applikation möglich.
b) Workshops
Die Anmeldung erfolgt derzeit über das Programm Fitogram und ist verbindlich, sie verpflichtet zur Zahlung der entsprechenden Gebühr. Ermäßigungen können bis zu einer bestimmten Frist gewährt werden (siehe aktuelles Workshop Programm). Bei einer Überschreitung der Teilnehmer*innenzahl, für Wartelistenplätze, wo eine Teilnahme nicht mehr möglich ist, oder bei Workshop-Ausfall von Seiten der Tanzfabrik Kreuzberg gUG wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
c) Performance Projekte
Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen und verpflichtet zur Zahlung der entsprechenden Gebühr. Bei einer Überschreitung der Teilnehmerzahl oder bei Ausfall von Seiten der Tanzfabrik Kreuzberg gUG wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
d) Weitere Unterrichts-Veranstaltungen
Die Anmeldung und Bezahlung werden gesondert im jeweiligen Vertrag geregelt.

§ 3 Urlaubs- und Krankheitsfälle
a)
Tanzklassen
Den Wechsel eines*einer Lehrer*in behalten wir uns vor.
b) Workshops
Bei Workshop-Ausfall von Seiten der Tanzfabrik Kreuzberg gUG wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
c) Performance Projekte
Bei einer Überschreitung der Teilnehmer*innenzahl oder Ausfall eines Performance Projektes wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
d) Weitere Unterrichts-Veranstaltungen
Dies wird gesondert im jeweiligen Vertrag geregelt.

§ 4 Stornierungsbedingungen
a) allgemein
Die Tanzfabrik Kreuzberg gUG behält sich vor, Veranstaltungen und Unterrichtsangebote aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen (z.B. bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl oder in Folge höherer Gewalt, wie Erkrankung des*der Lehrer*in ohne Möglichkeit des Ersatzes).
Sollte eine Veranstaltung oder Unterrichtsangebote nicht stattfinden können, erhält der*die Teilnehmende den Credit in Fitogram zurück. Für Urban Sports Club Mitglieder gelten die entsprechenden Konditionen der Urban Sports GmbH.
b) Tanzklassen
Eine Absage für eine bereits gebuchte Klasse ist per Mail oder telefonisch möglich und bis zu 4 Stunden vor Klassenbeginn kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt wird der Credit / Betrag zur Buchung der Tanzklasse einbehalten.
c) Workshops
Eine Stornierung kann ausschließlich via E-Mail an workshop@tanzfabrik-berlin.de bis zu vier Wochen vorher erfolgen, in diesem Fall werden 25% der bezahlten Gebühren einbehalten, bis zu zwei Wochen vorher werden 50%, danach werden 100% einbehalten. Etwaige für den Workshopbesuch bereits entstandene Ausgaben (Reise-, Unterkunftskosten, etc.) können nicht ersetzt werden. Wir empfehlen eine Seminar- und Reiserücktrittsversicherung.
d) Performance Projekte
Eine Stornierung kann ausschließlich via E-Mail an schule@tanzfabrik-berlin.de erfolgen. Eine Rückerstattung der bezahlten Gebühren kann nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests am Tag des Projektstarts erfolgen. Bei einer geforderten Rückerstattung fallen 25€ Bearbeitungsgebühren an, die von den bereits bezahlten Gebühren einbehalten werden.   
e) Weitere Unterrichts-Veranstaltungen
Dies wird gesondert im jeweiligen Vertrag geregelt.

§ 5 Haftung
a) Jede*r Teilnehmer*in ist angehalten selbst einschätzen zu können, welchen Schwierigkeitsgrad und welche Übungen sie*er sich körperlich zumuten kann. Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten seitens der Tanzfabrik Kreuzberg gUG oder durch von ihm beauftragte Personen beruht. Unberührt hiervon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
b) Die Tanzfabrik Kreuzberg gUG übernimmt für sämtliche Wertgegenstände keine Haftung. Es wird empfohlen, Wertgegenstände mit ins Studio zu nehmen. Fundsachen werden nicht aufbewahrt.

§ 6 Urheberrechte

Die Veranstaltungsunterlagen und entstehende Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Hiervon betroffen sind auch die während der Veranstaltung zusammen getragenen Unterlagen und Zusammenfassungen. Jedwede Art der Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung, die über die persönliche Information der Teilnehmenden hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Tanzfabrik Kreuzberg gUG.

§ 7 Datenschutz
a)
Der*die Teilnehmer*in willigt in die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten ein, soweit diese zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Soweit ein berechtigtes Interesse an der Speicherung der Daten seitens der Tanzfabrik nicht mehr besteht, kann der*die Teilnehmer*in die Löschung der Daten jederzeit verlangen.
b) Das Kriterium für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist.
c) Während der COVID19-Pandemie ist die Tanzfabrik Kreuzberg gUG dazu verpflichtet, die Kontaktdaten der Teilnehmenden pro Unterrichtsangebot zu sammeln, für 4 Wochen aufzubewahren und im Verdachtsfall den Gesundheitsbehörden zu übermitteln.

§ 8 Bild- und Tonaufnahmen
Für den Fall, dass im Rahmen der Tanzklassen, Workshops und Veranstaltungen Bild- und/oder Tonaufnahmen von durch die Tanzfabrik Kreuzberg gUG autorisierten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Teilnehmer*innen damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung zeitlich und räumlich unbegrenzt analog oder digital veröffentlicht, gesendet und vervielfältigt werden dürfen. Möchte eine Person nicht abgebildet werden, ist dies vor der Aufnahme bei der fotografierenden bzw. filmenden Person anzumerken. In diesem Fall werden Fotos und Videoaufnahmen, auf denen die entsprechende Person abgebildet ist, nicht veröffentlicht.

§ 9 Newsletter

Auf Grundlage Ihrer ausdrücklich erteilten Einwilligung, übersenden wir Ihnen regelmäßig unseren Newsletter bzw. vergleichbare Informationen per E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Für den Empfang des Newsletters ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ausreichend. Bei der Anmeldung zum Bezug unseres Newsletters werden die von Ihnen angegebenen Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet.
Die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten und ihrer Nutzung für den Newsletterversand können Sie jederzeit widerrufen. In jedem Newsletter findet sich dazu ein entsprechender Link. Zudem können Sie sich jederzeit direkt auf unserer Website abmelden.
           
§ 10 Hausordnung
a)
In jedem Studio befindet sich über der Musikanlage ein Auszug aus der Hausordnung. Jede*r Teilnehmende ist verpflichtet, sich an diese zu halten.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Gebäude und in unmittelbarer Nähe weitere Parteien und Personen leben sowie arbeiten. Um eine Lärmbelästigung gegenüber diesen Parteien und Personen zu vermeiden, ist die Musik in angemessener Lautstärke zu nutzen, außerdem sind bei Veranstaltungen mit Musik, Stimmarbeit oder sonstigen lauten Geräuschen die Fenster jederzeit geschlossen zu halten. Gelüftet werden darf nur in Pausen ohne laufende Musik oder starker Geräuschkulisse. Die Nachtruhe ab 22:00 Uhr ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung und daraus resultierenden Konsequenzen behält die Tanzfabrik Kreuzberg gUG sich vor, Teilnehmer*innen den Zutritt zum Unterricht zu verweigern.
b) Teilnehmer*innen kann der Zutritt zum Unterricht verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Teilnehmer*innen belästigen. Teilnehmer*innen, die den Unterricht stören oder andere belästigen, können aus dem Studio oder den Räumen der Tanzfabrik Kreuzberg verwiesen werden, ohne dass sie einen Anspruch auf Rückzahlung der bereits entrichteten Teilnahmegebühr haben.
c) Besucher*innen der Tanzfabrik Kreuzberg haften selbst für ihre im Hof abgestellten Fahrräder. Diese dürfen nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen und unter Beachtung der Hinweisschilder abgestellt und/oder angeschlossen werden. Die Hausverwaltung behält sich vor, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, die den Verkehr im Hof behindern, zu entfernen. Die Tanzfabrik übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
d) Aufgrund der COVID19-Pandemie bedarf es der Einhaltung der aktuell gültigen Regelungen laut SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung der Stadt Berlin.

§ 11 Antidiskriminierungsklausel
Die Tanzfabrik Kreuzberg gUG lehnt jede Form der Diskriminierung ab und engagiert sich konzeptionell und programmatisch für Diversität und Awareness. Sie führt zu diesem Zweck Workshops mit Mitarbeiter*innen durch und verfolgt das Ziel diskriminierungssensible Räume zu schaffen. Wir stehen für ein respektvolles Miteinander unter Kolleg*innen, Dozent*innen, Künstler*innen, Schüler*innen und externen Mitarbeiter*innen ein und akzeptieren keine Art der Diskriminierung.
Eine Diskriminierung liegt vor, sofern eine Person, auf Grund des Geschlechts, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung,  einer physischen oder psychischen Behinderung, äußerer und/ oder (vermeintlich) kultureller Merkmale, des Namens, der ethnischen Herkunft, der sozio-ökonomischer Herkunft, der Religion und Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung, oder der sexuellen Identität benachteiligt, abgewertet oder herabgewürdigt wird. Eine Äußerung oder Handlung gilt als rassistisch und/oder diskriminierend, wenn sich Betroffene durch sie diskriminiert oder beleidigt fühlen und ein Bezug zwischen der Äußerung und der in dieser Klausel zugrundeliegenden Definition von Diskriminierung hergestellt werden kann. Unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit sind Menschen in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) vor Diskriminierung geschützt. Jede*r hat das Recht, für sich selbst oder andere gegen Diskriminierung aktiv zu werden.

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Berlin, 21.09.2022
Gisela Müller