AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzfabrik Kreuzberg gUG (haftungsbeschränkt) für Unterrichtsangebote
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Angeboten und Vereinbarungen sowie den darauf beruhenden Leistungen zum gesamten Unterrichtsangebot der Tanzfabrik Kreuzberg gUG zugrunde.
§ 1.1 Allgemeines: Anmeldung und Preise
a) Die Teilnahme an den Unterrichtsangeboten der Tanzfabrik Kreuzberg gUG erfordert eine vorherige Anmeldung und Zahlung via bsport.
b) Es gelten die von uns ausgewiesenen Preise und Konditionen.
c) Ein Einlass für zu spät kommende Kursteilnehmer*innen ist nicht garantiert.
§ 1.2 Erstellung eines Kundenprofils
Für die Nutzung der Angebote der Tanzfabrik Kreuzberg gUG ist ein persönliches Kund*innenprofil erforderlich. Die Registrierung erfolgt über die Webseite oder die Tanzfabrik Berlin Schule App:
Die Pflichtfelder und ggf. freiwillige Angaben werden ausgefüllt.
Ein individuelles Passwort wird gewählt und bestätigt.
Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie ggf. weiteren Bestimmungen wird zugestimmt.
Optional kann der Newsletter abonniert werden.
Durch Klick auf „Anmeldung“ werden die eingegebenen Daten gespeichert und das Kundenprofil angelegt.
§ 2 Teilnahmemöglichkeiten und Bezahlung
a) Zahlungsmodalitäten
Die Anmeldung für alle Tanzklassen ist online über das Buchungstool bsport, über die Tanzfabrik Berlin App oder über die Urban Sports Club-App möglich.
b) Workshops
Die Anmeldung erfolgt online über das Buchungstool bsport oder über die Tanzfabrik Berlin App und ist verbindlich, sie verpflichtet zur Zahlung der entsprechenden Gebühr. Ermäßigungen können bis zu einer bestimmten Frist gewährt werden (siehe aktuelles Workshop-Programm). Bei einer Überschreitung der Teilnehmer*innenzahl, für Wartelistenplätze, wo eine Teilnahme nicht mehr möglich ist, oder bei Workshop-Ausfall von Seiten der Tanzfabrik Kreuzberg gUG wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
c) Performance Projekte
Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen und verpflichtet zur Zahlung der entsprechenden Gebühr. Bei einer Überschreitung der Teilnehmer*innenzahl oder bei Ausfall von Seiten der Tanzfabrik Kreuzberg gUG wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
d) Weitere Unterrichts-Veranstaltungen
Die Anmeldung und Bezahlung werden gesondert im jeweiligen Vertrag geregelt.
§ 2 Teilnahmemöglichkeiten und Bezahlung
a) Zahlungsmodalitäten
Die Anmeldung für alle Tanzklassen ist online über das Buchungstool bsport, über die Tanzfabrik Berlin App oder über die Urban Sports Club-App möglich.
b) Workshops
Die Anmeldung erfolgt online über das Buchungstool bsport oder über die Tanzfabrik Berlin App und ist verbindlich, sie verpflichtet zur Zahlung der entsprechenden Gebühr. Ermäßigungen können bis zu einer bestimmten Frist gewährt werden (siehe aktuelles Workshop-Programm). Bei einer Überschreitung der Teilnehmer*innenzahl, für Wartelistenplätze, wo eine Teilnahme nicht mehr möglich ist, oder bei Workshop-Ausfall von Seiten der Tanzfabrik Kreuzberg gUG wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
c) Performance Projekte
Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen und verpflichtet zur Zahlung der entsprechenden Gebühr. Bei einer Überschreitung der Teilnehmer*innenzahl oder bei Ausfall von Seiten der Tanzfabrik Kreuzberg gUG wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
d) Weitere Unterrichts-Veranstaltungen
Die Anmeldung und Bezahlung werden gesondert im jeweiligen Vertrag geregelt.
e) Zahlungsausfall von Abonnements-Beiträgen und dessen Folgen
Kommt es nach dem Kauf zu einem fehlgeschlagenen Zahlungsvorgang – etwa durch Rücklastschriften, Kreditkartenprobleme oder unberechtigte Stornierungen – gibt es noch zwei Versuche, den Betrag abzubuchen, sollte das fehlschlagen, wird das Abonnement deaktiviert und die damit getätigten Reservierungen storniert. Die Tanzfabrik Kreuzberg gUG wird die betroffene Person zeitnah kontaktieren. Die ausstehende Zahlung ist dann auf anderem Weg, z. B. per Banküberweisung, zu leisten. Erfolgt auch nach Aufforderung keine Begleichung, behält sich die Tanzfabrik das Recht vor, das betreffende Produkt aus dem Kundenprofil zu entfernen und ggf. bereits in Anspruch genommene Leistungen nachträglich zu berechnen.
In allen Fällen behält sich die Tanzfabrik das Recht vor, offene Forderungen in Rechnung zu stellen, gegebenenfalls ein Inkassoverfahren einzuleiten und – bei bestehenden Laufzeitverträgen – etwaige Beiträge für die restliche Vertragsdauer geltend zu machen.
§ 3 Laufzeit von Abonnements
§ 3 Laufzeit von Abonnements
a) Mindestvertragslaufzeit
Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt – je nach der im Abonnement getroffenen Vereinbarung – 1, 6 oder 12 Monate. Bei der Berechnung der Vertragsdauer werden ausschließlich volle Monate ab dem Buchungsdatum berücksichtigt.
Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt – je nach der im Abonnement getroffenen Vereinbarung – 1, 6 oder 12 Monate. Bei der Berechnung der Vertragsdauer werden ausschließlich volle Monate ab dem Buchungsdatum berücksichtigt.
Während der Vertragslaufzeit ist die abonnierende Person berechtigt, die jeweils gebuchten Klassen in der vereinbarten Anzahl zu belegen. Im Gegenzug verpflichtet er/sie/they sich zur Zahlung des festgelegten monatlichen Beitrags.
Bei minderjährigen Teilnehmenden tritt die erziehungsberechtigte Person als Vertragspartner*in gegenüber der Tanzfabrik Kreuzberg gUG auf.
b) Rabatte für Abonnent*innen
Abonnent*innen erhalten 15 % Rabatt auf Workshops, je nach Vertrag:
Abonnent*innen erhalten 15 % Rabatt auf Workshops, je nach Vertrag:
- Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten: 15 % Rabatt auf einen Workshop innerhalb der nächsten 12 Monate ab Beginn des Abonnements.
- Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten: 15 % Rabatt auf zwei Workshops innerhalb der nächsten 12 Monate ab Beginn des Abonnements.
- Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten: 15 % Rabatt auf zwei Workshops innerhalb der nächsten 12 Monate ab Beginn des Abonnements.
Die Tanzfabrik Kreuzberg gUG behält sich vor, bestimmte Angebote hiervon auszunehmen oder die Rabattregelung nach eigenem Ermessen anzupassen.
§ 4 Urlaubs- und Krankheitsfälle / Schließzeit
a) Tanzklassen
Den Wechsel eines*einer Lehrer*in behalten wir uns vor.
b) Workshops
Bei Workshop-Ausfall von Seiten der Tanzfabrik Kreuzberg gUG wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
c) Performance Projekte
Bei einer Überschreitung der Teilnehmer*innenzahl oder Ausfall eines Performance Projektes wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
d) Weitere Unterrichts-Veranstaltungen
Dies wird gesondert im jeweiligen Vertrag geregelt.
e) Das Gesamtprogramm findet grundsätzlich fortlaufend statt. Das Tanzklassenprogramm pausiert zwei Wochen in den Weihnachtsferien und in der Woche nach Ostern. In dieser Zeit findet unser Workshopprogramm statt. Während dieser Wochen läuft die Beitragszahlung weiter. Zudem ist die Tanzfabrik Kreuzberg gUG berechtigt, den Betrieb im Kalenderjahr für insgesamt weitere zwei Wochen sowie an gesetzlichen Feiertagen zu pausieren. Während dieser Schließzeiten läuft die Beitragszahlung weiter.
§ 5 Stornierungsbedingungen
a) allgemein
Die Tanzfabrik Kreuzberg gUG behält sich vor, Veranstaltungen und Unterrichtsangebote aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen (z.B. bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl oder in Folge höherer Gewalt, wie Erkrankung des*der Lehrer*in ohne Möglichkeit des Ersatzes).
Sollte eine Veranstaltung oder Unterrichtsangebote nicht stattfinden können, erhält der*die Teilnehmende den Credit in bsport zurück. Für Urban Sports Club Mitglieder gelten die entsprechenden Konditionen der Urban Sports GmbH.
b) Tanzklassen
Eine Absage für eine bereits gebuchte Klasse ist per Mail oder telefonisch möglich und bis 1 Stunde (Morgen Klassen) und 2 Stunden (Nachmittags & Abend Klassen) vor Klassenbeginn kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt wird der Credit / Betrag zur Buchung der Tanzklasse einbehalten.
Die Tanzklassenkarten können nicht über den Ablauf der Gültigkeitsdauer hinaus verlängert werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen.
c) Workshops
Eine Stornierung kann ausschließlich via E-Mail an workshop@tanzfabrik-berlin.de bis zu vier Wochen vorher erfolgen, in diesem Fall werden 25% der bezahlten Gebühren einbehalten, bis zu zwei Wochen vorher werden 50%, danach werden 100% einbehalten. Etwaige für den Workshopbesuch bereits entstandene Ausgaben (Reise-, Unterkunftskosten, etc.) können nicht ersetzt werden. Wir empfehlen eine Seminar- und Reiserücktrittsversicherung.
d) Performance Projekte
Eine Stornierung kann ausschließlich via E-Mail an schule@tanzfabrik-berlin.de erfolgen. Eine Rückerstattung der bezahlten Gebühren kann nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests am Tag des Projektstarts erfolgen. Bei einer geforderten Rückerstattung fallen 25€ Bearbeitungsgebühren an, die von den bereits bezahlten Gebühren einbehalten werden.
e) Weitere Unterrichts-Veranstaltungen
Dies wird gesondert im jeweiligen Vertrag geregelt.
§ 6 Kündigung des Abonnements
a) Kündigungsfrist
Beide Vertragsparteien können das Abonnement mit einer Frist von drei Wochen zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit kündigen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen Monat auf unbestimmte Zeit. In diesem Fall kann der Vertrag jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
§ 4 Urlaubs- und Krankheitsfälle / Schließzeit
a) Tanzklassen
Den Wechsel eines*einer Lehrer*in behalten wir uns vor.
b) Workshops
Bei Workshop-Ausfall von Seiten der Tanzfabrik Kreuzberg gUG wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
c) Performance Projekte
Bei einer Überschreitung der Teilnehmer*innenzahl oder Ausfall eines Performance Projektes wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
d) Weitere Unterrichts-Veranstaltungen
Dies wird gesondert im jeweiligen Vertrag geregelt.
e) Das Gesamtprogramm findet grundsätzlich fortlaufend statt. Das Tanzklassenprogramm pausiert zwei Wochen in den Weihnachtsferien und in der Woche nach Ostern. In dieser Zeit findet unser Workshopprogramm statt. Während dieser Wochen läuft die Beitragszahlung weiter. Zudem ist die Tanzfabrik Kreuzberg gUG berechtigt, den Betrieb im Kalenderjahr für insgesamt weitere zwei Wochen sowie an gesetzlichen Feiertagen zu pausieren. Während dieser Schließzeiten läuft die Beitragszahlung weiter.
§ 5 Stornierungsbedingungen
a) allgemein
Die Tanzfabrik Kreuzberg gUG behält sich vor, Veranstaltungen und Unterrichtsangebote aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen (z.B. bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl oder in Folge höherer Gewalt, wie Erkrankung des*der Lehrer*in ohne Möglichkeit des Ersatzes).
Sollte eine Veranstaltung oder Unterrichtsangebote nicht stattfinden können, erhält der*die Teilnehmende den Credit in bsport zurück. Für Urban Sports Club Mitglieder gelten die entsprechenden Konditionen der Urban Sports GmbH.
b) Tanzklassen
Eine Absage für eine bereits gebuchte Klasse ist per Mail oder telefonisch möglich und bis 1 Stunde (Morgen Klassen) und 2 Stunden (Nachmittags & Abend Klassen) vor Klassenbeginn kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt wird der Credit / Betrag zur Buchung der Tanzklasse einbehalten.
Die Tanzklassenkarten können nicht über den Ablauf der Gültigkeitsdauer hinaus verlängert werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen.
c) Workshops
Eine Stornierung kann ausschließlich via E-Mail an workshop@tanzfabrik-berlin.de bis zu vier Wochen vorher erfolgen, in diesem Fall werden 25% der bezahlten Gebühren einbehalten, bis zu zwei Wochen vorher werden 50%, danach werden 100% einbehalten. Etwaige für den Workshopbesuch bereits entstandene Ausgaben (Reise-, Unterkunftskosten, etc.) können nicht ersetzt werden. Wir empfehlen eine Seminar- und Reiserücktrittsversicherung.
d) Performance Projekte
Eine Stornierung kann ausschließlich via E-Mail an schule@tanzfabrik-berlin.de erfolgen. Eine Rückerstattung der bezahlten Gebühren kann nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests am Tag des Projektstarts erfolgen. Bei einer geforderten Rückerstattung fallen 25€ Bearbeitungsgebühren an, die von den bereits bezahlten Gebühren einbehalten werden.
e) Weitere Unterrichts-Veranstaltungen
Dies wird gesondert im jeweiligen Vertrag geregelt.
§ 6 Kündigung des Abonnements
a) Kündigungsfrist
Beide Vertragsparteien können das Abonnement mit einer Frist von drei Wochen zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit kündigen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen Monat auf unbestimmte Zeit. In diesem Fall kann der Vertrag jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
b) Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt.
Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Tanzfabrik Kreuzberg gUG liegt insbesondere vor, wenn die abonnierende Person trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt gegen die Verhaltensregeln (siehe Awareness Guidelines) verstößt, z. B. durch Belästigung anderer.
Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die abonnierende Person liegt insbesondere vor, wenn die Tanzfabrik Kreuzberg gUG ihre vertraglichen Hauptpflichten schwerwiegend verletzt und diese Pflichtverletzung auch nach Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung endet das Abonnement mit sofortiger Wirkung. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung werden erstattet. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandene Ansprüche bleiben unberührt.
c) Form der Kündigung
Kündigungen der Abonnements erfolgen durch das Buchungstool bsport.
§ 7 Anpassung der Preise der Abonnements und Änderung der AGB
a) Änderungen
Die Tanzfabrik Kreuzberg gUG behält sich vor, sowohl die Preise der Abonnements als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Beachtung der folgenden Regelungen anzupassen:
Kündigungen der Abonnements erfolgen durch das Buchungstool bsport.
§ 7 Anpassung der Preise der Abonnements und Änderung der AGB
a) Änderungen
Die Tanzfabrik Kreuzberg gUG behält sich vor, sowohl die Preise der Abonnements als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Beachtung der folgenden Regelungen anzupassen:
Geplante Änderungen werden der abonnierenden Person mindestens acht Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Person kann der Änderung gemäß § 7 b) widersprechen, es sei denn, es handelt sich um eine Beitragssenkung.
b) Widerspruchsrecht
Ein Widerspruch gegen die angekündigten Änderungen muss in Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung bei der Tanzfabrik Kreuzberg gUG unter schule@tanzfabrik-berlin.de eingehen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang des Widerspruchs bei der Tanzfabrik Kreuzberg gUG.
Ein Widerspruch gegen die angekündigten Änderungen muss in Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung bei der Tanzfabrik Kreuzberg gUG unter schule@tanzfabrik-berlin.de eingehen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang des Widerspruchs bei der Tanzfabrik Kreuzberg gUG.
Erfolgt kein frist- und formgerechter Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge sowie auf die Frist und Form des Widerspruchs wird die Tanzfabrik Kreuzberg gUG in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
Für minderjährige Personen gilt: Die Änderungsmitteilung wird sowohl an die Person als auch an die gesetzlichen Vertreter*innen gesendet. Ein wirksamer Widerspruch kann entweder von der Person selbst oder von einer gesetzlichen vertretenden Person eingelegt werden.
§ 8 Haftung
a) Jede*r Teilnehmer*in ist angehalten selbst einschätzen zu können, welchen Schwierigkeitsgrad und welche Übungen sie*er sich körperlich zumuten kann. Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten seitens der Tanzfabrik Kreuzberg gUG oder durch von ihm beauftragte Personen beruht. Unberührt hiervon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
b) Die Tanzfabrik Kreuzberg gUG übernimmt für sämtliche Wertgegenstände keine Haftung. Es wird empfohlen, Wertgegenstände mit ins Studio zu nehmen. Fundsachen werden nicht aufbewahrt.
§ 9 Urheberrechte
Die Veranstaltungsunterlagen und entstehende Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Hiervon betroffen sind auch die während der Veranstaltung zusammen getragenen Unterlagen und Zusammenfassungen. Jedwede Art der Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung, die über die persönliche Information der Teilnehmenden hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Tanzfabrik Kreuzberg gUG.
§ 10 Datenschutz
a) Der*die Teilnehmer*in willigt in die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten ein, soweit diese zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Soweit ein berechtigtes Interesse an der Speicherung der Daten seitens der Tanzfabrik nicht mehr besteht, kann der*die Teilnehmer*in die Löschung der Daten jederzeit verlangen.
b) Das Kriterium für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist.
§ 11 Bild- und Tonaufnahmen
Für den Fall, dass im Rahmen der Tanzklassen, Workshops und Veranstaltungen Bild- und/oder Tonaufnahmen von durch die Tanzfabrik Kreuzberg gUG autorisierten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Teilnehmer*innen damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung zeitlich und räumlich unbegrenzt analog oder digital veröffentlicht, gesendet und vervielfältigt werden dürfen. Möchte eine Person nicht abgebildet werden, ist dies vor der Aufnahme bei der fotografierenden bzw. filmenden Person anzumerken. In diesem Fall werden Fotos und Videoaufnahmen, auf denen die entsprechende Person abgebildet ist, nicht veröffentlicht.
§ 12 Newsletter
Auf Grundlage Ihrer ausdrücklich erteilten Einwilligung, übersenden wir Ihnen regelmäßig unseren Newsletter bzw. vergleichbare Informationen per E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Für den Empfang des Newsletters ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ausreichend. Bei der Anmeldung zum Bezug unseres Newsletters werden die von Ihnen angegebenen Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet.
Die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten und ihrer Nutzung für den Newsletterversand können Sie jederzeit widerrufen. In jedem Newsletter findet sich dazu ein entsprechender Link. Zudem können Sie sich jederzeit direkt auf unserer Website abmelden.
§ 13 Hausordnung
a) In jedem Studio befindet sich über der Musikanlage ein Auszug aus der Hausordnung. Jede*r Teilnehmende ist verpflichtet, sich an diese zu halten.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Gebäude und in unmittelbarer Nähe weitere Parteien und Personen leben sowie arbeiten. Um eine Lärmbelästigung gegenüber diesen Parteien und Personen zu vermeiden, ist die Musik in angemessener Lautstärke zu nutzen, außerdem sind bei Veranstaltungen mit Musik, Stimmarbeit oder sonstigen lauten Geräuschen die Fenster jederzeit geschlossen zu halten. Gelüftet werden darf nur in Pausen ohne laufende Musik oder starker Geräuschkulisse. Die Nachtruhe ab 22:00 Uhr ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung und daraus resultierenden Konsequenzen behält die Tanzfabrik Kreuzberg gUG sich vor, Teilnehmer*innen den Zutritt zum Unterricht zu verweigern.
b) Teilnehmer*innen kann der Zutritt zum Unterricht verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Teilnehmer*innen belästigen. Teilnehmer*innen, die den Unterricht stören oder andere belästigen, können aus dem Studio oder den Räumen der Tanzfabrik Kreuzberg verwiesen werden, ohne dass sie einen Anspruch auf Rückzahlung der bereits entrichteten Teilnahmegebühr haben.
c) Besucher*innen der Tanzfabrik Kreuzberg haften selbst für ihre im Hof abgestellten Fahrräder. Diese dürfen nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen und unter Beachtung der Hinweisschilder abgestellt und/oder angeschlossen werden. Die Hausverwaltung behält sich vor, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, die den Verkehr im Hof behindern, zu entfernen. Die Tanzfabrik übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
§ 14 Antidiskriminierungsklausel
Die Tanzfabrik Kreuzberg gUG lehnt jede Form der Diskriminierung ab und engagiert sich konzeptionell und programmatisch für Diversität und Awareness. Sie führt zu diesem Zweck Workshops mit Mitarbeiter*innen durch und verfolgt das Ziel diskriminierungssensible Räume zu schaffen. Wir stehen für ein respektvolles Miteinander unter Kolleg*innen, Dozent*innen, Künstler*innen, Schüler*innen und externen Mitarbeiter*innen ein und akzeptieren keine Art der Diskriminierung.
Eine Diskriminierung liegt vor, sofern eine Person, auf Grund des Geschlechts, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, einer physischen oder psychischen Behinderung, äußerer und/ oder (vermeintlich) kultureller Merkmale, des Namens, der ethnischen Herkunft, der sozio-ökonomischer Herkunft, der Religion und Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung, oder der sexuellen Identität benachteiligt, abgewertet oder herabgewürdigt wird. Eine Äußerung oder Handlung gilt als rassistisch und/oder diskriminierend, wenn sich Betroffene durch sie diskriminiert oder beleidigt fühlen und ein Bezug zwischen der Äußerung und der in dieser Klausel zugrundeliegenden Definition von Diskriminierung hergestellt werden kann. Unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit sind Menschen in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) vor Diskriminierung geschützt. Jede*r hat das Recht, für sich selbst oder andere gegen Diskriminierung aktiv zu werden.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Berlin, 27.08.2025
§ 8 Haftung
a) Jede*r Teilnehmer*in ist angehalten selbst einschätzen zu können, welchen Schwierigkeitsgrad und welche Übungen sie*er sich körperlich zumuten kann. Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten seitens der Tanzfabrik Kreuzberg gUG oder durch von ihm beauftragte Personen beruht. Unberührt hiervon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
b) Die Tanzfabrik Kreuzberg gUG übernimmt für sämtliche Wertgegenstände keine Haftung. Es wird empfohlen, Wertgegenstände mit ins Studio zu nehmen. Fundsachen werden nicht aufbewahrt.
§ 9 Urheberrechte
Die Veranstaltungsunterlagen und entstehende Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Hiervon betroffen sind auch die während der Veranstaltung zusammen getragenen Unterlagen und Zusammenfassungen. Jedwede Art der Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung, die über die persönliche Information der Teilnehmenden hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Tanzfabrik Kreuzberg gUG.
§ 10 Datenschutz
a) Der*die Teilnehmer*in willigt in die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten ein, soweit diese zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Soweit ein berechtigtes Interesse an der Speicherung der Daten seitens der Tanzfabrik nicht mehr besteht, kann der*die Teilnehmer*in die Löschung der Daten jederzeit verlangen.
b) Das Kriterium für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist.
§ 11 Bild- und Tonaufnahmen
Für den Fall, dass im Rahmen der Tanzklassen, Workshops und Veranstaltungen Bild- und/oder Tonaufnahmen von durch die Tanzfabrik Kreuzberg gUG autorisierten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Teilnehmer*innen damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung zeitlich und räumlich unbegrenzt analog oder digital veröffentlicht, gesendet und vervielfältigt werden dürfen. Möchte eine Person nicht abgebildet werden, ist dies vor der Aufnahme bei der fotografierenden bzw. filmenden Person anzumerken. In diesem Fall werden Fotos und Videoaufnahmen, auf denen die entsprechende Person abgebildet ist, nicht veröffentlicht.
§ 12 Newsletter
Auf Grundlage Ihrer ausdrücklich erteilten Einwilligung, übersenden wir Ihnen regelmäßig unseren Newsletter bzw. vergleichbare Informationen per E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Für den Empfang des Newsletters ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ausreichend. Bei der Anmeldung zum Bezug unseres Newsletters werden die von Ihnen angegebenen Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet.
Die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten und ihrer Nutzung für den Newsletterversand können Sie jederzeit widerrufen. In jedem Newsletter findet sich dazu ein entsprechender Link. Zudem können Sie sich jederzeit direkt auf unserer Website abmelden.
§ 13 Hausordnung
a) In jedem Studio befindet sich über der Musikanlage ein Auszug aus der Hausordnung. Jede*r Teilnehmende ist verpflichtet, sich an diese zu halten.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Gebäude und in unmittelbarer Nähe weitere Parteien und Personen leben sowie arbeiten. Um eine Lärmbelästigung gegenüber diesen Parteien und Personen zu vermeiden, ist die Musik in angemessener Lautstärke zu nutzen, außerdem sind bei Veranstaltungen mit Musik, Stimmarbeit oder sonstigen lauten Geräuschen die Fenster jederzeit geschlossen zu halten. Gelüftet werden darf nur in Pausen ohne laufende Musik oder starker Geräuschkulisse. Die Nachtruhe ab 22:00 Uhr ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung und daraus resultierenden Konsequenzen behält die Tanzfabrik Kreuzberg gUG sich vor, Teilnehmer*innen den Zutritt zum Unterricht zu verweigern.
b) Teilnehmer*innen kann der Zutritt zum Unterricht verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Teilnehmer*innen belästigen. Teilnehmer*innen, die den Unterricht stören oder andere belästigen, können aus dem Studio oder den Räumen der Tanzfabrik Kreuzberg verwiesen werden, ohne dass sie einen Anspruch auf Rückzahlung der bereits entrichteten Teilnahmegebühr haben.
c) Besucher*innen der Tanzfabrik Kreuzberg haften selbst für ihre im Hof abgestellten Fahrräder. Diese dürfen nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen und unter Beachtung der Hinweisschilder abgestellt und/oder angeschlossen werden. Die Hausverwaltung behält sich vor, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, die den Verkehr im Hof behindern, zu entfernen. Die Tanzfabrik übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
§ 14 Antidiskriminierungsklausel
Die Tanzfabrik Kreuzberg gUG lehnt jede Form der Diskriminierung ab und engagiert sich konzeptionell und programmatisch für Diversität und Awareness. Sie führt zu diesem Zweck Workshops mit Mitarbeiter*innen durch und verfolgt das Ziel diskriminierungssensible Räume zu schaffen. Wir stehen für ein respektvolles Miteinander unter Kolleg*innen, Dozent*innen, Künstler*innen, Schüler*innen und externen Mitarbeiter*innen ein und akzeptieren keine Art der Diskriminierung.
Eine Diskriminierung liegt vor, sofern eine Person, auf Grund des Geschlechts, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, einer physischen oder psychischen Behinderung, äußerer und/ oder (vermeintlich) kultureller Merkmale, des Namens, der ethnischen Herkunft, der sozio-ökonomischer Herkunft, der Religion und Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung, oder der sexuellen Identität benachteiligt, abgewertet oder herabgewürdigt wird. Eine Äußerung oder Handlung gilt als rassistisch und/oder diskriminierend, wenn sich Betroffene durch sie diskriminiert oder beleidigt fühlen und ein Bezug zwischen der Äußerung und der in dieser Klausel zugrundeliegenden Definition von Diskriminierung hergestellt werden kann. Unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit sind Menschen in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) vor Diskriminierung geschützt. Jede*r hat das Recht, für sich selbst oder andere gegen Diskriminierung aktiv zu werden.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Berlin, 27.08.2025